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Alonis GmbH
Sudetenstraße 9
35583 Wetzlar-Garbenheim

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Freitag:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Alonis GmbH

 

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma Alonis GmbH. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Bestellers gelten nicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Firma Alonis GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Firma Alonis GmbH in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers Aufträge annimmt.
  2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftliche oder in elektronischer Form (§126a BGB) erfolgen.
  3. Die Angebote der Firma Alonis GmbH sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 15 Tagen, wenn keine anderslautende, individuelle Vereinbarung getroffen worden ist. Zwischenzeitliche Preisänderungen werden von der Firma Alonis GmbH bekannt gegeben und weiterberechnet. Erteilte Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung der Firma Alonis GmbH und Unterzeichnung des Kunden verbindlich. Dies gilt nicht für Kleinaufträge bis zu einem Gesamtauftragsvolumen von 500,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
  4. Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers (z.B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau, soweit nicht diese Angaben auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet werden.
  5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma Alonis GmbH Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  6. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.
  7. Sollten für die Erstellung eines Angebotes Architekturleistungen notwendig sein, wie die Heizlastberechnungen oder Rohrnetzberechnung ist diese von Auftraggeber vorzulegen. Sollte der Auftraggeber eine Berechnung durch unsere Kooperationsfirmen wünschen wird diese Leistung gesondert abgerechnet.
  8. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
  1. Umfang der Lieferungspflicht
  1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma Alonis GmbH maßgebend.
  2. Die Firma Alonis GmbH behält sich ausdrücklich zumutbare technische Änderungen an Waren oder Leistungen vor, soweit diese unumgänglich notwendig sind und nicht vorhersehbar waren.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise der Firma Alonis GmbH verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben.
  2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Alonis GmbH rein netto (ohne Abzug) sofort fällig. Soweit die Rechnung eine Skontozahlung ausweist, gelten die entsprechenden Zeitvorgaben der Fälligkeitssumme.
    Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Firma Alonis GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Besteller Unternehmer, erhöht sich der Zinssatz auf 8% über dem Basiszinssatz.
    Bei Aufträgen wird vor Arbeitsbeginn eine Vorschusszahlung von 35% der Auftragssumme fällig. Je nach Baufortschritt werden weitere Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 30% der Auftragssumme fällig. Die restlichen 5 % werden nach Fertigstellung der Komplettleistung nach Abnahme als Schlusszahlung fällig. Die genauen Fälligkeiten werden in der Auftragsbestätigung vereinbart.
    Sämtliche Zahlungen sind sofort fällig ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer ohne vorherige Abmahnung, vom Tage des Verzuges an die Arbeiten einzustellen. Etwaige vorab vereinbarte Fertigstellungstermine sind mit dem Zahlungsverzug verwirkt. Sämtliche Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder dem Auftragnehmer nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer unwiderruflichen Bankbürgschaft zu verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht innerhalb von einer Woche nach, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe von 15% für die nicht ausgeführten Leistungen zzgl. MwSt. verlangen.
  3. Der Auftraggeber/Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unternehmer können gegenüber den Ansprüchen der Firma Alonis GmbH ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zustehende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 HGB.
  4. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der erschwerten Arbeiten dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Alle von der Firma Alonis GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen alleiniges Eigentum der Firma Alonis GmbH.
  2. Der Auftraggeber/Kunde darf die ihm gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
  3. Bei Pflichtverletzungen des Kunden/Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Alonis GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber/Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und Zurücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber/Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
  4. Tritt die Firma Alonis GmbH wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers/Kunden vom Vertrag zurück, so ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, u.a. die Kosten der Rücknahme, der Demontage und der Verwertung des Liefergegenstandes sowie die dadurch anfallenden Verwaltungskosten zu tragen. Diese Kosten betragen ohne Nachweis 10% des vereinbarten Umsatzes lt. Angebot einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Alonis GmbH höhere oder Auftraggeber/Kunde niedrigere Kosten nachweist.
  1. Lieferfristen und Verzug
  1. Die Einhaltung von verbindlichen Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber/Kunden zu liefernden Unterlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden die Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.
  2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
  3. Sofern die Firma Alonis GmbH aus Gründen die sie nicht zu vertreten hat, die Leistung dauerhaft unmöglich oder erheblich erschwert wird, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall informiert die Firma Alonis GmbH den Auftraggeber/Kunden unverzüglich und erstattet dem Auftraggeber/Kunden die bisher erbrachten Gegenleistungen.
  4. Gerät die Firma Alonis GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Firma Alonis GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Setzt der Auftraggeber/Kunde, 4 nachdem die Firma Alonis GmbH in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers/Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    Kommt der Kunde/Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma Alonis GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Sache auf den Kunden/Auftraggeber über.
    1. Gefahrenübergang
    1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden/Auftraggeber wie folgt über:
      a) Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Kunden/Auftraggebers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
      b) Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tag der Übernahme, am Ort der Aufstellung/Montage oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.
    2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung oder Aufstellung oder Montage, die Übernahme am Ort der Aufstellung/Montage oder der Probebetrieb aus vom Kun-den/Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde/Auftraggeber aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr ungeachtet der Verzögerung auf den Kunden/Auftraggeber über.
    3. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
    1. Aufstellung und Montage
    1. Der Kunde/Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
    • alle branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge;
    • die zur Montage- und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und Stoffe, wie z.B. Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Schmierstoffe und Brennstoffe;
    • Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizungen, Beleuchtung sowie Entsorgung des Brauchwassers;
    • Bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien und Werkzeuge, geeignete und verschließbare Räume;
    • Mobile Sanitäreinrichtungen, soweit nach der Arbeitsstättenverordnung erforderlich
    1. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von der Firma Alonis GmbH zu vertretenden Umständen, so hat der Auftraggeber/Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
    2. Der Kunde/Auftraggeber hat der Firma Alonis GmbH die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals, sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
    3. Verlangt die Firma Alonis GmbH nach Fertigstellung die Abnahme, so hat sie der Auftraggeber/Kunde innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – ggf. nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.
    4. Die Vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im Übrigen gilt § 640 BGB.
    1. Entgegennahme
    1. Der Kunde/Auftraggeber darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Eventuelle Transportschäden sind vom Kunden/Auftraggeber vor der Annahme der Lieferung gegenüber dem Frachtführer zu rügen bzw. nach Annahme entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen und Fristen schriftlich anzuzeigen.
    1. Versuchte Instandsetzung
    1. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
      a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, oder
      b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z.B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.
    1. Gewährleistung und Sachmängel
    1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10jährigen Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
    2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware bei Kaufverträgen. Bei Werkverträgen mit der Abnahme des Werkes. Festgestellt Mängel sind der Firma Alonis GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    3. Im Falle mangelhafter Lieferung, und wenn der Mangel den vertraglich vorausgesetzten Ge-brauch der Lieferung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Kunde/Auftraggeber nach Wahl der Firma Alonis GmbH Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde/Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    4. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die auf fehlerhafter Bedienung und/oder Wartung durch den Kunden/Auftraggeber, auf einer unzulässigen Beanspruchung, auf ungeeigneten Betriebsmitteln, auf normaler Abnutzung oder sonstigen, von der Firma Alonis GmbH nicht zu vertretenden Ereignissen beruhen. Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die zurückzuführen sind auf vom Kunden/Auftraggeber gelieferte Materialien, Erzeugnisse oder auf eine vom Kunden/Auftraggeber vorgeschriebenen Konstruktion. Eine Gewährleistungspflicht entfällt ferner bei Leistungen, bei denen im Einvernehmen mit dem Kunden/Auftraggeber anstelle an sich erforderlicher Neuteile gebrauchte Teile Verwendung finden oder vom Kunden/Auftraggeber Teile gestellt werden, sofern die Mängel auf diese Teile zurückzuführen sind.
    5. Bei unberechtigter Mängelrüge ist die Firma Alonis GmbH berechtigt die ihr daraus entstandenen Aufwendungen und Kosten vom Kunden/Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen oder ein Auftrag nicht durchgeführt werden konnte, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde/Auftraggeber dem vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
    6. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z.B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
    7. Ist der Kunde/Auftraggeber Unternehmer so beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
    8. Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Arbeiten an einem Bauwerk,
      a) im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten)
      b) oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem be-reist errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten
    • bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden,
    • nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind
    • und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.
    1. Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 i.V. m. § 309 Nr. 8b ff BGB) in zwei Jahren ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Reparatur-, 7 Ausbesserungs-, Instandhaltung-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
    1. Sonstige Schadenersatzansprüche
    1. Schadens- und Aufwendungsansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadenersatzansprüche) – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
    2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden/Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
    3. Soweit dem Kunden/Auftraggeber nach diesem Artikel X. Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen Handelns oder aufgrund von Handlungen vor Gefahrübergang. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Regelverjährung.
    4. Wenn und soweit die Haftung der Firma Alonis GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Alonis GmbH.
    1. Gerichtstand und anwendbares Recht
    1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde/Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz der Firma Alonis GmbH.
      Die Firma Alonis GmbH ist aber berechtigt, auch am Sitz des Kunden/Auftraggebers zu klagen.
    2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.
    1. Für Verbraucher: Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

    Ist der Besteller Verbraucher und kommt der Vertrag im Wege des Fernabsatzes zustande, so gilt die diesen AGB beigefügte Widerrufsbelehrung sowie das ebenfalls beigefügte Widerrufsformular. 8 Fernabsatzverträge sind Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, d.h. Verträge, die beispielsweise über Briefe, per Telefon, Telefax oder Email abgeschlossen werden.

    Alonis GmbH Stand Juni 2020